FAQ • Häufig gestellte Fragen
Für Patientinnen und Patienten
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Leider verwenden noch nicht alle Gesundheitsfachpersonen bzw. -institutionen den eMediplan. Die IG eMediplan arbeitet kontinuierlich an der Weiterverbreitung des eMediplans in der Schweiz.
Machen Sie Ihre Gesundheitsfachperson auf den eMediplan aufmerksam (www.emediplan.ch) und fordern Sie diesen ein. -
Der eMediplan ist sowohl für Sie als Patientin oder Patient als auch für Gesundheitsfachleute.
Der eMediplan hilft Ihnen, Ihre Medikamente korrekt einzunehmen.
Gesundheitsfachleuten hilft er einen schnellen Überblick über Ihre aktuelle Medikation zu erhalten und er erhöht die Arzneimitteltherapiesicherheit.
Zudem kann der eMediplan ins elektronische Patientendossier EPD übernommen werden.
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Der eMediplan ist in den Behandlungskosten enthalten. Er kostet nicht zusätzlich.
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Folgende Apps haben den eMediplan integriert:
Hinweis: Um den eMediplan digital einzulesen, muss der Barcode mit einer App gescannt werden, welche den eMediplan unterstützt. Ein Scannen über die normale Kamera des Mobiltelefons ist derzeit nicht möglich.
Für Gesundheitsfachleute
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Ja, es ist wichtig, dass die Patientin oder der Patient eine vollständige Übersicht über ihre Medikamente hat. Davon profitiert auch die nächste Gesundheitsfachperson, welche die Patientin oder der Patient aufsucht.
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Ja, es ist wichtig, dass Ihre Patientinnen oder Patienten eine vollständige Übersicht über ihre Medikamente haben. Davon profitiert auch die nächste Gesundheitsfachperson, welche die Patientin oder der Patient aufsucht. Der Plan ist für Ihre Patientin oder Ihren Patienten und deren Angehörige ebenso hilfreich wie für die nachfolgenden Gesundheitsfachpersonen. Zum Beispiel, wenn die Patientin oder der Patient überraschend hospitalisiert werden muss.
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Ja, es braucht beides. Das Rezept – als Verschreibung der aktuell benötigten Medikamente – umfasst nicht in jedem Fall die vollständige, aktuelle Medikation.
Der eMediplan umfasst zudem noch wichtige medizinische Informationen, die der Apothekerin oder dem Apotheker zusätzlich helfen, das Rezept zu überprüfen.
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Ja. Die Anzeige von Allergien ist auf dem eMediplan technisch vorgesehen. Voraussetzung ist jedoch, dass das verwendete Praxisinformationssystem die entsprechende Schnittstelle korrekt unterstützt. Die tatsächliche Anzeige hängt somit von der jeweiligen technischen Umsetzung ab.
Rechtliche Fragen zum Medikationsplan – Rolle Patient/-in und Arzt/Ärztin:
Dokumentation der FMH
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